Steuervorteile

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Denkmalgeschützte Immobilien – das letzte Steuersparmodell

Gebäude und Immobilien die unter Denkmalschutz stehen verkörpern schon seit ewigen Zeiten einen gewissen soliden Wert und sind besonders heute aus steuerlicher Sicht eine sehr attraktive Geldanlage.
Der Staat fördert hier durch gezielte Steuervergünstigungen den Erwerb und Erhalt von alter und historischer Bausubstanz. Diese Immobilien stellen allerdings wohl auch das letzte attraktive Steuersparmodell in Deutschland dar.

Grundsätzlich können die Modernisierungskosten eines alten Gebäudes 100%ig auf 12 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Man kann dabei in den ersten 8 Jahren 9% der Erhaltungskosten als Werbungskosten absetzen, in den darauf folgenden Jahren sind es jeweils 7%.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Anschaffung der Immobilie bis zu 50 Jahre auf 2,0% steuerlich geltend zu machen, das gilt zumindest für Häuser die ab 1925 erbaut wurden. Für ältere Gebäude beträgt die Abschreibung 40 Jahre auf 2,5%. Diese Regelung macht alte Gebäude für Anleger enorm interessant. Allerdings ist eine unumgängliche Grundvoraussetzung, dass die Immobilie vor der Sanierung erworben wurde.
Aber auch wer seine sanierungsbedürftige Alt-Immobilie selbst nutzen möchte, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Hier kann man 10 Jahre lang 90% der Sanierungskosten abschreiben.

Steuervorteile sind zwar sehr bemerkenswert und lukrativ aber bestimmt nicht die einzigen Gründe für die Entscheidung eine Denkmalgeschützte Immobilie zu erwerben. Der Charme und Stil eines historischen Gebäudes spielen zweifellos ebenfalls eine große Rolle. Sie verleihen ein einzigartiges und ganz besonderes Lebens- und Wohngefühl.

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