Jan
14
2010
Immobilien
Author: adminKleines Immobilien-ABC
Im modernen Sprachgebrauch bezeichnet man eine Liegenschaft oder ein Anwesen, beziehungsweise ein Grundstück mit einem darauf befindlichen Gebäude als so genannte Immobilie. Juristisch betrachtet gehört sie zu den „unbeweglichen“ Sachgütern, was schon die Wortherkunft beweist. Das Wort „Immobilie“ kommt nämlich aus dem Lateinischen, wird dort „immobilis“ genannt und steht für eine nicht bewegliche Sache.
Nicht zuletzt aus diesem Grund unterliegen Immobilien im Gebrauch und Erwerb anderen gesetzlichen Vorschriften als etwa „bewegliche“ Güter.
Wer heute eine Immobilie erwerben möchte benötigt dazu grundsätzlich einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, eine dazugehörige Einigung über den Eigentumsübergang und die Eintragung des neuen Eigentümers ins öffentliche Grundstücksverzeichnis oder Grundbuch.
Man unterscheidet zudem verschiedene Immobilienarten wie etwa Gewerbe- oder Unternehmensimmobilien, private Immobilien, Auslandsimmobilien oder Immobilien zur Kapitalanlage.
Letztere Variante ist allerdings stark abhängig vom Preis, der Lage, der Größe und verschiedenen weiteren Faktoren. Hier gelten in der Regel Mehrfamilienhäuser als besonders sicheres Investment.
Grundsätzlich ist es natürlich immer ratsam sich vor dem Kauf einer gebrauchten Immobile um die genaue Wertermittlung des Objektes zu kümmern. Dazu ist in den meisten Fällen ein Fachmann nötig, damit das Traumhaus und Objekt der eigenen Begierde am Ende nicht zum Alptraum wird.
Viele Immobilienanwärter denken natürlich auch über einen gut geplanten Neubau nach. Doch auch hier gilt es einiges zu beachten. Eine so genannte „Qualitätsimmobilie“ zeichnet sich nämlich nicht nur durch strategisch durchdachte Planung, sondern auch durch hohe Bauqualität und eine gute Lage und Infrastruktur aus.
Der freie Markt und das Internet halten hier zahlreiche Hilfen und unverzichtbare Expertenratschläge bereit.
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